Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Chiemsee barrierefrei (im folgenden CB genannt).
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von CB ausdrücklich in Textform anerkannt.
II. Vertragsabschluss, -partner
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von CB ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zwischen CB und dem Gast zustande.
2. Vertragspartner sind CB, vertreten durch Herrn Marco Maragioglio, und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er CB gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern CB eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke, bedürfen der vorherigen Zustimmung von CB in Textform.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. CB ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von CB zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von CB gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich CB das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.
3. CB kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von CB oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen die CB ausstellt sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen zu Gunsten des Gastes auf der Rechnung vermerkt sind. CB kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann CB eine Mahngebühr von € 15,00 erheben.
5. CB ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist CB berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts seine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne desvorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. CB ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von CB aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. CB räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat CB Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) CB hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass CB kein Schaden oder CB entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern CB die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von CB zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von CB ersparten Aufwendungen sowie dessen, was CB durch anderweitige Verwendungen der Beherbergungsleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies CB rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat CB dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat CB keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei CB. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
V. Rücktritt durch CB
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist CB ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage von CB auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs.3 nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von CB gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist CB ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist CB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von CB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
• CB begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von CB zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• CB von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen von CB nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von CB gefährdet erscheinen;
• der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
4. CB hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, CB hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer an CB spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann CB über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, CB nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung CB, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von CB auftreten, wird sich CB auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel an CB anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. CB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens CB und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten von CB, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet CB nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von CB. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
5. Für eingebrachte Sachen haftet CB dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. CB empfiehlt, von der Möglichkeit des Verschlusses des Zimmers beim Verlassen Gebrauch zu machen.
6. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch CB. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem CB-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet CB nicht, soweit CB, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des CB-Grundstücks gegenüber CB geltend gemacht werden.
7. Das Empfangen von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste ist nicht üblich und wird von CB nicht unterstützt. CB stellt ein Entgelt für die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen in Rechnung. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. CB ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
8. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CB beruhen.
VIII. Videoüberwachung:
Aus Sicherheitsgründen sind die öffentlichen Bereiche teilweise videoüberwacht. Dies betrifft im Folgenden: Hauseingangsbereich, Gelände Süd-West-Seite, alle Treppenhausbereiche. Private Bereiche sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen von CB gemäß Art.6 Abs.1 lit. f DSGVO, wie der Vermeidung und Aufklärung etwaiger Straftaten und Sicherung des
Hausrechts.
IX. Nutzung Medizinprodukte / (Pflege-)Hilfsmittel
1. CB stellt Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien für pflegerische Tätigkeiten ausschließlich an Menschen zur Verfügung. Der Nutzer der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel hat vor der Nutzung eigenverantwortlich sicherzustellen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sicherer Umgang und somit Anwendungssicherheit der Produkte durch Schulungsmaßnahmen, Einweisung durch geeignetes Schulungspersonal vor alleiniger Inbetriebnahme, Sicherstellung der eigenen physischen und psychischen Verfassung, die eine ordnungsgemäße Anwendung gewährleisten. Die Produkte dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Bestimmungszweck verwendet werden. Die jeweiligen Betriebsanleitungen sind zu beachten und anzuwenden. CB schließt jegliche Haftung durch unsachgemäße Anwendung aus. Die Funktionalität ist vor Inbetriebnahme eigenverantwortlich sicher zu stellen. Beschädigungen sind umgehend zu melden.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von CB.
3. Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner von CB Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz von CB oder nach Wahl von CB Mühldorf am Inn. Sofern der Vertragspartner von CB keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von CB. CB ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. CB ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand Jan.2023
Hausordnung
I. Allgemeine Hausordnung
um deinen Aufenthalt bei Chiemsee barrierefrei (im Folgenden CB genannt) noch angenehmer zu gestalten, bitten wir dich, die nachfolgende Hausordnung zu beachten und an alle Mitreisenden weiterzugeben. Diese Hausordnung akzeptierst du auch indem du unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmst.
II. Umgang mit Eigentum von CB
Die Einrichtung in den Apartments / Zimmern sowie das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände auf dem gesamten Gelände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Wir weisen dich darauf hin, dass ein durch dich verursachter Schaden, dem CB zu ersetzen ist und in Rechnung gestellt werden kann. Verschmutzungen im Zimmer, durch Speisen und/oder Getränke, werden auf Kosten des Gastes wieder beseitigt. Verunreinigungen, die nicht mehr zu säubern sind, wie auf Matratzen, im Badezimmer, auf dem Teppich oder auch an Möbeln, werden dem Gast zum Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Gäste sind nicht berechtigt, Änderungen in den Hotelzimmern und an deren Einrichtung vorzunehmen. Insbesondere das Umstellen der Möbel ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlungen stellen wir die entstandenen Kosten in Rechnung.
III. Rauchen und offenes Feuer
Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich verboten und nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt CB keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste, sind unmittelbar vor Ort zu begleichen. Wird festgestellt, dass Gäste in den Zimmern rauchen, wird eine Sonderreinigungs-Gebühr in Höhe von 500,00 € erhoben. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbeln, Fliegengittern, Fußboden, Bettwäsche, usw. haben zur Folge, dass wir dir diese zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Ferner sind offene Feuer und das Anzünden von Kerzen in den Hotelzimmern, Treppenhäusern, Fluren und Sanitärbereichen nicht erlaubt. Wir weisen dich darauf hin, dass ein durch dich verursachter Schaden, dem CB zu ersetzen ist und in Rechnung gestellt werden kann.
IV. Umgang im Zimmer
Wir bitten dich, keine Hygieneartikel oder sonstige Gegenstände in die Toiletten zu werfen, da dies zu Verstopfungen unserer Hausleitungssysteme führen kann. Wir behalten uns ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor, sollte diese Anweisung missachtet werden und hieraus unserem Haus ein Schaden entstehen.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, dass du dich aus dem Fenster lehnst und Sachen hinaus wirfst. Alle Fenster dürfen lediglich zum Lüften der Zimmer geöffnet werden. Alle Gegenstände sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Bitte schließe beim Verlassen des Zimmers alle Fenster und Türen, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden. Bei Inbetriebnahme der Heizung bitte Türen und Fenster geschlossen halten.
V. Internetnutzung
Bei der Nutzung unseres WLAN-Internetzugangs sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße hiergegen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch Ausfall des W-LAN Empfangs entstehen.
VI. Haustiere
In den Apartments und Zimmern sind Haustiere nur nach Voranmeldung und gegen Gebühr gestattet. Der Gast ist dazu verpflichtet, sein Haustier im Vorhinein anzumelden. Das Mitbringen von Haustieren ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass die Tiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von ansteckenden Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für das Hotelpersonal oder andere Hotelgäste darstellen. Haustiere dürfen nicht alleine in den Apartments zurückgelassen werden. Im Falle von starken Verunreinigungen und/oder Gerüchen, behalten wir uns das Recht vor, die erhöhten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Ebenso verhält es sich mit Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Des Weiteren besteht bei CB und auf dem Grundstück Anleinpflicht für Hunde. Sollte die Hausordnung durch das Tier gestört werden, behält sich CBdas Recht vor, den Gastaufnahmevertrag aufzuheben.
VII. Betäubungsmittel und Waffen
Das Mitbringen illegaler Rauschmittel sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot. In diesem Falle werden ebenfalls die zuständigen Behörden in Kenntnis gesetzt. Eine Erstattung des Beherbergungspreises kann in so einem Fall vom Gast nicht eingefordert werden.
VIII. Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit
Ab 22.00 Uhr ist auf sämtlichen Zimmern sowie Fluren und auf dem Außengelände unseres Grundstücks die Nachtruhe einzuhalten. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann seitens unseres Hauses zum sofortigen Hausverbot führen. Für diesen Fall verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Beherbergung und eine Erstattung seiner etwaig im Voraus gezahlten Gebühren. Ungeachtet dessen hat der auf Grund des Verstoßes gegen die Nachtruhe verwiesene Gast die gebuchte Leistung vollständig zu bezahlen, auch wenn er diese nicht antreten oder entgegennehmen konnte.
Unser Haus erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen und den Mitarbeitern. Nach 22.00 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen in unser Haus, aus Rücksicht auf andere Gäste, jeglicher Lärm zu vermeiden.
Der Zimmerschlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden. Nicht bei CB gebuchte Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. CB kann den Zutritt im Einzelfall verwehren. Der Aufenthalt von nicht gemeldeten Personen nach 22.00 Uhr im Zimmer ist nicht gestattet und wird bei Nichteinhaltung, als Zustimmung des gemeldeten Gastes zur kostenpflichtigen Beherbergung gewertet. Eine Gebühr von bis zu 250€ je Nacht darf hierfür angesetzt werden.
Der Aufenthalt von Kindern unter 13 Jahren bei CB ist nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Für das Verhalten bzw. von Kindern und nichtdeliktfähigen Personen verursachte Schäden und Folgeschäden haften die Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter.
Hauseingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Gäste unzumutbar behindert werden.
In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgebrachte Elektrogeräte wie Tauchsieder, Kochplatten oder Bügeleisen und andere zu benutzen. Ausgenommen davon sind Haartrockner, Handys und elektrische Rasierapparate sowie Zahnbürsten.
IX. Parken
Bitte beachten Sie, dass auf unserem gesamten Gelände die StVO gilt. Es handelt sich bei unserem Grundstück um ein Privatgelände, das unserem Hausrecht unterliegt. Den Anweisungen des Personals hinsichtlich des Abstellens Ihres Fahrzeugs ist unbedingt Folge zu leisten. Flucht- und Rettungswege, die als solche gekennzeichnet sind, sind unbedingt freizuhalten und können bei einem Verstoß ebenfalls zur unverzüglichen kostenpflichtigen Entfernung Ihres Fahrzeugs führen. Das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf unserem Grundstück erfolgt auf eigenes Risiko. Die Parkmöglichkeiten sind weder bewacht noch werden diese durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Fremdeinwirkungen Dritter geschützt. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Schäden am Fahrzeug oder dessen Inhalt.
X. Haftung
Die Nutzung der Einrichtung und aller bereitgestellten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Wird durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet der Gast für den verursachten Schaden. CB haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände. Im gesamten Haus, allen Räumen und in den Außenanlagen gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz.
Wertsachen
Bargeld, Wertpapiere und andere Wertsachen sind stets vom Gast eigenverantwortlich zu sichern, hierbei übernimmt CB bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
XI. Weiteres
Änderungen unserer Hausordnung sind jederzeit möglich und können auf Verlangen des Gastes eingesehen werden. Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil des Beherbergungsvertrags. Nichtbeachtung kann zur einseitigen Vertragsauflösung durch CB führen.
Okt.2023