finanzielle Fördermittel für dich zusammengestellt

  • Nachteilsausgleich geltend machen
  • Unterstützungsangebote nutzen
  • Zuschüsse beantragen

Egal welcher Kostenträger für dich tätig ist. Auch als Mitarbeiter im sozialen Bereich, nutze deine Ressourcen.


Du wirst von einer privaten Pflegeperson aus deinem Umfeld gepflegt und versorgt? Dann kommt für dich vielleicht ein Anspruch auf Verhinderungspflege in Frage. Deine Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten für Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen/Jahr im vollen Umfang für dich.

Voraussetzung hierfür ist lediglich die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2 und eine vorangehende bestehende häusliche Pflege von mindestens einem halben Jahr.
Ist dies der Fall, dann kannst du Kosten in Höhe von bis zu 1612 Euro im Jahr geltend machen. Hierbei werden dir Kosten ohne „Wenn und Aber“ erstattet, die dir durch die Pflege eines externen Pflegedienstleisters entstanden sind. Chiemsee barrierefrei arbeitet mit externen regionalen Pflegediensten zusammen. Die Kontakte vermitteln wir gerne, sodass du dich um nichts mehr kümmern brauchst.
Wir vermitteln dir ein breites und professionelles Pflegedienstleistungsangebot, das speziell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sein wird. Diese Mehrkosten für die Pflege können dann mit deiner Pflegekasse abgerechnet werden. Genieße zusammen mit deinen Mitreisenden den Urlaub. Um den Rest kümmern wir uns.
Du willst dich lieber von deinen eigenen Angehörigen in der Unterkunft pflegen lassen? Auch hierfür erhältst du einen finanziellen Ausgleich. Deine Pflegekasse übernimmt die Ausgaben für den Angehörigen, der dich nicht erwerbsmäßig pflegt und mit dir gemeinsam in einem Haushalt lebt, in Höhe von bis zu 1612 Euro pro Jahr für die Ersatzpflege. Diese Aufwendungen der Pflegekasse dürfen jedoch nicht das 1,5-Fache des Pflegegeldes deines festgestellten Pflegegrades überschreiten. Darüber hinaus hast Du die Aufwendungen des Pflegenden anzugeben. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrkosten, dessen Verdienstausfälle, etc.
Ein Antrag kann in beiden Fällen formlos bei deiner Pflegekasse gestellt werden.
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege kannst du bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege nutzen. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen dir bis zu 2.418 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt dir insbesondere zugute, wenn du eine längere Ersatzpflege benötigst.

Weiterführende Informationen hierzu findest Du beim Bundesministerium für Gesundheit oder deiner Pflegekasse.

Das persönliche Budget ist einkommensunabhängig. Die Höhe wird in jedem Fall einzeln und individuell an den Assistenzbedarf angepasst. Spreche deinen Kostenträger darauf an, dass du gerne Urlaub machen möchtest. Natürlich wird dir nicht der Urlaub in voller Höhe bezahlt, jedoch können in den meisten Fällen die Mehrausgaben für die Betreuungsleistungen geltend gemacht werden. Wir von Chiemsee barrierefrei beraten dich gerne bei der Umsetzung. Unser Partner für Assistenzdienstleistungen stellt dir ein individuell auf dich und deine Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot zusammen, welches du dann bei deinem Kostenträger einreichen kannst.

Bildungsurlaub beantragen – Du hast in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen einen Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung. Dieser umfasst meist 5 Tage pro Jahr bzw. 10 Tage alle zwei Jahre.

Überprüfe doch einfach mal, ob auch dein Bundesland bis zu fünf Arbeitstage Bildungsurlaub gewährt und welche Bedingungen du dabei zu erfüllen hast. Die Beantragung bei deinem Arbeitgeber ist oft formlos möglich.
Arbeitest du selbst im pflegerischen- / sozialen Bereich, so kann dein Urlaubsaufenthalt bei uns durchaus als eine initiative Weiterbildungsmaßnahme angesehen werden, hierbei geht es vorrangig und die Erweiterung deiner Erfahrungen. Gerne zeigen wir dir die Möglichkeiten der Barrierefreiheit, die heutzutage möglich sind und geben dir während deines Aufenthaltes einen Einblick in die Bereiche Inklusion und Teilhabe. Eine Bescheinigung hierfür erhältst du selbstverständlich auf Nachfrage auch.

Die Leistungen werden jährlich angepasst. Nutze diesen finanziellen Ausgleich und gönne dir einen Erholungsurlaub in unseren Ferienapartments.

Rheinland-Pfalz

Du hast eine Anerkennung auf Schwerbehinderung und bist mindestens 18 Jahre alt? Dann hast du einen Anspruch auf bis zu 384€ Landespflegegeld monatlich. Berechtigte unter 18 Jahren erhalten 50% von diesem Anspruch.
Weitere Informationen

Bremen

Du hast eine Anerkennung auf Schwerbehinderung und bist mindestens 18 Jahre alt? Dann hast du einen Anspruch auf bis zu 384,53€ Landespflegegeld monatlich. Berechtigte unter 18 Jahren erhalten 50% von diesem Anspruch. Dieser Anspruch ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Blinde und schwerstbehinderte Menschen, die in einer Einrichtung leben und bei denen die
Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln getragen werden, erhalten
50 Prozent des Landespflegegeldes. Leistungen der Pflegeversicherung werden angerechnet.
Weitere Informationen

Berlin

Du hast eine Anerkennung auf Schwerbehinderung und bist mindestens 18 Jahre alt? Dann hast du einen Anspruch auf bis zu 545,36€ Landespflegegeld monatlich.
Weitere Informationen

Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW zahlt Gehörlosen bis zu 77€ und blinden Menschen bis zu 694,68€ monatlich als Landespflegegeld.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Kostenträger oder direkt an das Land Nordrhein – Westfahlen

Brandenburg

Die Leistungen im Sinne des Landespflegegeldgesetzes sind abhängig von der Art der Behinderung und dem Alter. So werden Leistungen bis zu 345,80€ monatlich gezahlt. Das Land Brandenburg unterscheidet hierbei zwischen Menschen mit schwerster Behinderung, blinden und gehörlosen Menschen. Leistungen aus häuslicher Pflege werden teilweise angerechnet.
Weitere Informationen

Sachsen

Du bist blind oder gehörlos? Dann hast du in Sachsen ein Anspruch auf bis zu 300€ Landespflegegeld.
Weitere Informationen

Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen–Anhalt fördert mit dem Landespflegegeld blinde und gehörlose Menschen. Hier werden Angaben für Erwachsende blinde mit 320€ gemacht und Minderjährige erhalten 250€. Das Gehörlosengeld beträgt 41€.
Weitere Informationen

Schleswig-Holstein

Das Land zahlt ein Landesblindengeld in Höhe von 200€ monatlich bis zum 18. Lebensjahr. Danach 300€ monatlich. Taubblinde Menschen erhalten 400€ monatlich. Das Geld wird auf Antrag gewährt. Diese werden jedoch in voller Höhe an die Blindenhilfe nach SGB XII (12) angerechnet. Diese beträgt derzeit bis zum 18. Lebensjahr 359,15€ und bei Volljährigkeit 717,07€ monatlich.
Weitere Informationen

Hamburg

Wohst du in Hamburg, so wird dir bei Bedarf Blindengeld bezahlt. Dieses beträgt bis zu 519€ monatlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde

Hessen

Die Leistungen in Hessen gelten ausschließlich für sehbeeinträchtigte Menschen. Hierbei wird nach dem Grad der Sehbehinderung unterschieden. Der Satz kann bis zu 586,26€ monatlich betragen.
Weitere Informationen

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg Vorpommern erhalten blinde Menschen finanzielle Unterstützung bei Volljährigen derzeit 430€ monatlich. Diese können jedoch bei Pflegegraden angerechnet werden.
Weitere Informationen

Saarland

In Saarland greift das saarländische Blindenhilfegesetz. Hier erhalten blinde Menschen über 18 Jahre 438€ und minderjährige Menschen mit Blindheit 293€.
Weitere Informationen

Niedersachsen

In Niedersachsen erhalten blinde Menschen finanzielle Zuwendungen. Diese sind unabhängig vom Lebensalter. Unterschieden wird jedoch nach Aufenthalt in Einrichtungen für MmB (Satz 187,50€) und außerhalb von Wohneinrichtungen (Satz 375€). Andere Leistungsbezüge werden angerechnet.
Weitere Informationen

Thüringen

Das Land Thüringen unterscheidet zwischen Blindengeld und Blindenhilfe. Gewährt werden bis zu 300€ monatlich.
Weitere Informationen

Baden-Württemberg

Baden Württemberg zahlt an blinde Menschen bei Volljährigkeit 410€ aus und bei Minderjährigen Menschen mit Blindheit 205€. Im Rahmen der Bundesblindenhilfe sieht das Land zusätzliche 307,07€ bei Volljährigkeit und zusätzliche 154,15€ bei minderjährigen vor. Diese Leistungen kann sich jedoch bei Bezügen aus häuslicher Pflege und vollstationärer Versorgung verringern.
Weitere Informationen

Bayern

Du hast mindestens den Pflegegrad 2 und deinen Hauptwohnsitz in Bayern? Dann hast du Anspruch auf zusätzliche 1000€ / Jahr Landespflegegeld. Das gilt auch für Pflegebedürftige in der Altenpflege. Das Geld wird nicht angerechnet und nach Antragstellung fortlaufend jährlich ausgezahlt. Unabhängig davon, ob du zu Hause gepflegt wirst oder in einem Pflegeheim. Dabei ist das Landespflegegeld unabhängig von deinem Einkommen.
Weitere Informationen

*Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Wir sind gerne für Dich da – Chiemsee barrierefrei

Skip to content